Fleckenbühl

Fleckenbühl wird urkundlich zuerst 1273 in Verbindung mit der Viilication Bürgeln erwähnt, obwohl die Siedlung eine der ältesten im Tale des Roten Wassers ist.

Sie müsste schon von den Franken sehr früh erbaut worden sein, zumindest zu der gleichen Zeit als die Martinskirche in Schönstadt entstand.

Die Anlage mit den damals angestauten Teichen ist von Ordensbrüdern weiterentwickelt worden. Zu Fleckenbühl gehörte noch im 14. Jahrhundert die Buhoohop-Mühle (Buhop), eine sehr alte, wenn nicht sogar germanische „Motten-Siedlung”.

Über die Menschen, die auf Fleckenbühl vor der Erwähnung lebten, ist nichts bekannt. Aber als 1273 die Curia, das Gerichts- und Verwaltungshaus und ein in diesem sitzender Hermann erwähnt wird, waren schon Adlige auf Fleckenbühl, wie Heinrich Diefenbach in seinem Buch „Der Kreis Marburg” beschreibt.

Als Stammvater gilt der Ritter Ruppert Brundel und sein Nachfahre, der oberhessische Ritter Andreas Brundel. Im Jahre 1315 wird schon der Name „de Flekkenbuhle” für die Familie benutzt.

Berta von Fleckenbühl hat zwei Söhne, Conrad und Andreas. Conrad hat 4 Söhne (Corop, Johan, Thielen, Andreas) und Andreas 2 Söhne (Andreas und Gotefrid).

Die nennen sich nach Angaben der Familie in einem wichtigen Prozess, auch von Fleckenbühl. Sie waren mit Bürgeln und Fleckenbühl belehnt und übten bereits schon längere Zeit für das Gericht Schönstadt die Gerichtsbarkeit aus.

Es scheint, dass von diesen der Johan von Fleckenbühl alle überlebte. Mit seinem Sohn Groppe verpfändet er am 18.4.1395 die Hälfte des Gerichts Schönstadt an den Landgrafen Hermann. Und damit erfolgte die so oft zitierte Teilung des Gerichts Schönstadt.

Ein Enkel, ebenfalls Johan genannt Gropp~ wird nochmals im Jahre 1419 mit den bisherigen Lehen und Gütern zusammen belehnt mit den Worten:

„Seinen Theil der Burg Bürgell, das Gericht zu Schönstadt halb mit seiner Zugehörde und seinem Theil der Vogtey daselbst”.

Dann folgen die einzelnen Erben wie Andreas, Johan, nochmals Johan und Groppe von Fleckenbühl, der seinen Hof an den Deutschen Orden wie auch dem Stift Wetter verpfändet.

Zwischenzeitlich baut er das Wasserschloss in Bürgeln, und da es sich um einen Neubau handelt zieht er mit seiner Familie dort hin. 1495 bietet Landgraf Wilhelm von Hessen den Rückkauf des halben Gerichts an. Dazu hat Groppe aber kein Geld. Der Fleckenbühler Hof wird insofern gerettet, dass sein Schwiegersohn, Johan von Hatzfeld, der seine Tochter Margaretha heiratete, die Verpfändung einlöste.

Den Hinterbliebenen Andreas und Wilhelm bleibt nichts anderes übrig als den Hof und ein Viertel Gerichts Johan von Hatzfeld zu überlassen. Weitere Söhne des vorerwähnten Groppe waren u. a. Philipp, der dann Comtur zu Speyer wurde und Johan, der von· 1502 bis 1544 Pastor und Pfarrer in Schönstadt war.

In der Kirchengeschichte in und um Schönstadt, sowie in der Schule Amöneburg spielte Johan von Fleckenbühl eine wichtige Rolle.

Johan von Fleckenbühl genannt Bürgeln, denn nun nennen sich die folgenden Generationen „genannt Bürgeln”, war nicht nur der letzte katholische Pastor, sondern auch der erste evangelische Pfarrer in Schönstadt. Er besuchte die Amöneburger Lateinschule und wurde Lehrer, später Rektor dieser Schule. Vermutlich nach der Reformation, denn er reformierte auch diese Schule.

Diese Familie von Fleckenbühl genannt Bürgeln verbleibt in weiteren sieben Generationen in Bürgeln und stirbt mit dem Kurhessischen Innenminister Georg Philipp von Fleckenbühl genannt Bürgeln, aus.

In Fleckenbühl herrschen die Herren von Hatzfeld, nicht nur eine kurze Zeit, sondern sage und schreibe über 100 Jahre. Diese Familie nannte sich jetzt von Hatzfeld zu Fleckenbühl.

Die eine Hälfte des Gerichts wurde also nochmal zwischen den Herren Fleckenbühl genannt Bürgeln und Johan von Hatzfeld zu Fleckenbühl geteilt, und seitdem gibt es drei Verwaltungsstellen für das acht Dörfer umfassende Gericht Schönstadt.

Schultheiß Jorg Fißeler zieht endgültig nach Schönstadt, nachdem einer seiner Vorgänger, H. Waldschmidt, hier am Horchenbach Grundstücke kauft. Vorher versah er seinen Dienst im Bürgelner Schloss. Von Hatzfeld stellt dann den ersten Schultheiß Kuntz Fißeler, vielleicht ein Sohn des vorgenannten, ein.

Johan von Hatzfeld zu Fleckenbühl hatte zwei Söhne, Curt Daniel und Wilhelm.

Als nach dem Tode Johans wieder geteilt wurde, bekommt Wilhelm die Fleckenbühl’schen Lehensgüter und 1/4 des Gerichtes Schönstadt.

Curt Daniel erhält die Hatzfeld’schen Güter im Gericht Hatzfeld, der aber diese Erbschaft gleich seinem Sohne Johan Gebhard übergibt.

Curt Daniel lebt weiterhin auf Fleckenbühl und wird 1571 an der Schönstädter Kirche beigesetzt. Ein verwitterter Grabstein zeugt von seiner Liebe zu der Heimat, die er nicht verlassen wollte.

Als sein Bruder Wilhelm, ein gütiger Mann, der auch zum „Diener vom Haus aus” von Philipp des Großmütigen befördert wurde, auf Fleckenbühl regierte, geschah ein Mord, der nie aufgeklärt wurde.

Hartmann von Fleckenbühl genannt Bürgeln, wurde 1562 im „Birgelener Eichholz” von unbekannten Tätern erschossen. Als Tatverdächtige wurden zwei „Reisige” vom Fleckenbühl festgenommen, dabei bewusstlos geschlagen und ins Gefängnis von Marburg verbracht.

Wilhelm von Hatzfeld war um diese Zeit in Kassel. Er schrieb einige Wochen später an die Regierung, dass seine Leute unschuldig wären, und, dass Frauen und Kinder der Beschuldigten täglich weinend um das Leben der Väter bitten. Die beiden „Reisigen” sehen Fleckenbühl nicht wieder, sie sterben beide im Marburger Gefängnis.

Noch heute zeugt das im Felde stehende Steinkreuz mit der Inschrift „Anno 1562 im Monat Martio ist der edle und erntest Hartman von Flekkenbuel gnat Biergeln jämerlich erschosse und ermord wurde” von der Tat, die Wilhelm von Hatzfeld aufs äußerste bedauert und als Unglücksfall hinstellt.

Er bittet auch den Landgrafen, dass er, wegen Streitigkeiten mit seinen „rachgierigen Vettern Andres und Wilhelmus von Birgeln” mit einer anderen Burg, wo er seinen Lebensunterhalt verdienen kann, belehnt wird.

Über seinen Sohn Löwenstein von Hatzfeld zu Fleckenbühl wird wenig berichtet.

Er lebt noch bei der Erstellung des Salbuches von Schönstadt im Jahre 1592. Er war verheiratet mit Magdalena geb. von Dörnberg. Dieser Ehe entstammte der Sohn Georg Hartmann und die Tochter Anna Bilga. Nach dem Tode Georg Hartmanns im Jahre 1611 entbrannte ein Prozess um den Besitz Fleckenbühl.

Die Nachkommen von Gurt Daniel, die sich in Hatzfeld nicht wohl fühlten und die dortige Burg fast verfallen war und auf Grund dessen sein Schwager Philipp von Scholley mit seiner Frau Anna Bilga den Bezirk Fleckenbühl und das eine Viertel Gericht Schönstadt erhalten sollte. In diesem Prozess schaltet sich später, um 1720, die Familie Fleckenbühl genannt Bürgeln ein, den sie auch nach 50 Jahren gewinnt.

Der einflussreiche Regierungsbeamte in Marburg, Philipp von Scholley, der nunmehrige alleinige Herr von Fleckenbühl, baute die noch heute sichtbaren großen Gebäude, die Scheuer und den Schafstall, und ließ das schöne Fachwerkschloss 1617 renovieren. Seine Bekanntschaft mit dem berühmten hessischen Geschichtsschreiber, Festungsbauer und Zeichner Wilhelm Dillich veranlasste ihn, von Fleckenbühl eine Zeichnung herstellen zu lassen.

So entsteht 1622 (vermessen und skizziert) eine einmalige wunderschöne farbige detaillierte Zeichnung des Hauses und des Bezirks Fleckenbühl, wobei selbst das 1562 errichtete Kreuz für den erschossenen Hartmann von Fleckenbühl eingezeichnet wurde.

Diese Zeichnung ist in vier Teile aufgegliedert: Link zur Zeichnung auf der Seite der Fleckenbühler-Mühle von Michael Dietz

Ein panoramaartiges Bild mit dem umlaufenden Roten Wasser vom Süden her gesehen mit dem dreistöckigen Fachwerkschloss, wobei auch die Milch’lingsche Wasserburganlage und die Schönstädter Kirche zu erkennen sind.

Die zweite Zeichnung zeigt eine Flurkarte des Bezirks Fleckenbühl, wobei viele Flurnamen aufgezeichnet sind, die heute fast nicht mehr bekannt sind.

Die dritte Zeichnung, eine Ichnographie, die in diesem Artikel ebenfalls abgebildet ist, zeigt deutlich wie früher das Wasserschloss Fleckenbühl ausgesehen hat.

Die vierte Zeichnung schließlich zeigt die Hälfte der Reddehäuser Flur, also nur das was zum Fleckenbühl gehörte, mit den zwei Freihöfen. Hier sieht man, dass auch in Reddehausen ein Hopfengarten existierte.

Philipp von Scholley, der aus Malsfeld an der Fulda aus einer reichen adligen Familie stammte und 1629 mit Fleckenbühl belehnt wurde, hinterließ seinem Sohn Otto von Scholley, der Guda von Milchling heiratet, das Gut.

Auch Otto bekommt 20 Jahre später Schwierigkeiten mit Pfarrer Ruppersberg wegen der Kirchenuhr. Die alte Uhr sollte in eine neue umgetauscht werden und Otto war hierfür zuständig.

Seit über 320 Jahren war es das erste Mal, dass eine Tochter der Familie Milchling nach Fleckenbühl heiratete, aber diese Ehe blieb kinderlos.

Nach dem Tode der Witwe Guda erben die Scholleys zu Malsfeld und der Besitzer wird August von Scholley. Er setzt auf Fleckenbühl seit 1726 einen Syndikus ein, der für die Verwaltung des Gerichts zuständig war. Der erste Syndikus war Dr. Köhler, der nun auch die Prozesse mit der Familie Fleckenbühl genannt Bürgeln führt.

Dieser Prozess geht letzten Endes verloren und so wird eine kurze Zeit Georg Philip von Fleckenbühl genannt Bürgeln Besitzer von Fleckenbühl. Obwohl Ritterhöfe nicht verkauft werden dürfen, findet der Besitzer Mittel und Wege diesen Hof dem Alexander Felix von Dalwig zu Kampf-Züschen, der mit Hedwig Milchling verheiratet war, zu verkaufen, und so wird zum zweiten Mal, allerdings nur bis 1828, eine Milchling Herrin auf Fleckenbühl. Von Dalwig beschäftigte den Conduktor Mensing.

1818 hatte Oberschultheiß Hille einen Baurat beauftragt eine Immobilienaufnahme und Taxierung auf dem Fleckenbühl vorzunehmen. Ob dies im Auftrag des Landgrafen geschah, wissen wir heute nicht, aber man freut sich über die genaue Beschreibung des damaligen Hofes, die im Buch über Schönstadt ungekürzt abgedruckt wird.

1828 ging Fleckenbühl in den Besitz der Landgrafen von Hessen-Rumpenheim über. Von dieser Zeit an sind eigentlich die Unterlagen und Akten für Fleckenbühl fassbar und wir haben z. B. auch das Rechnungsbuch für einen Neubau des noch jetzt stehenden Wirtschaftsgebäudes vorliegen. Die Handwerker, die bei diesem Bau beschäftigt waren, sind in der Mehrzahl Schönstädter.

Unverständlich ist, dass die Zimmerarbeiten Zimmermeister Volland aus Rauschenberg erhält, da in Schönstadt um diese Zeit Zimmermeister Philipp Rau lebte, der auch im Jahre 1828 beim Bau der Kirche in Wollmar mitwirkte.

Erwähnenswert wäre noch, dass bei diesem Bau alte Türen, Fenster und Dielen aus den ehemaligen Wohngebäuden in die Gesindestuben des Neubaus wieder eingebaut wurden. Für diese Aufgaben war Schreinermeister Gimbel aus Schönstadt zuständig.

Aufgezeichnet sind auch die Besuche des Landgrafen Wilhelm und später die spektakuläre Winterreise des jungen Landgrafen Carl, der von Hanau mit dem Schlitten nach Kassel fährt und auf Fleckenbühl übernachtet. Mit der landgräflichen Familie hatte Fleckenbühl oder selbst Schönstadt wenig Berührung, so können wir uns mit den Pächtern und Verwaltern dieses Hofes, die auch gewissen Einfluss auf die Geschehnisse des Dorfes hatten, kurz befassen.

Schon um 1800 war ein gewisser Feußner, der seinen Sohn ins Pädogogium, also auf die Lehrerschule, schickte, auf Fleckenbühl Verwalter.

Nachdem Konductor Mensing und Förster Strohmeier, der allerdings nicht immer auf Fleckenbühl ist, als Verwalter ihren Dienst für den Landgrafen beenden, tritt Ruppersberg und später 1856 G. Sander in Erscheinung und pachtet den gesamten Besitz.

Georg Sander war davor Verwalter des Milchling’sehen Gutes. Er wird kurz danach Ortsverwalter von Schönstadt, d. h. er war der erste Mann in der Gemeinde, noch vor dem Bürgermeister.

Sein Sohn, der ebenfalls Georg hieß, und dessen Frau Katharina schließen 1864 einen Pachtvertrag, der 1874, 1884 und 1894 um jeweils zehn Jahre verlängert wurde, ab. Er war ein leidenschaftlicher Jäger, der mit Bürgermeister Pitz aus Schönstadt und Gastwirt Kranz aus Cölbe die Jagdrechte der ganzen Umgebung hatte.

Nach Sander kam 1904 der Pächter Wilhelm Brühne, wurde auch 1914 als die Lucius’schen Gutsverwaltungen Fleckenbühl kaufen, als Verwalter behalten. Sein Nachfolger wird Karl Ullrich, der zuvor Unterverwalter des Ritterguts Schönstadt war.

Beim Verkauf an die Stadt Kassel 1936 wurde Ullrich von dieser als Angestellter übernommen und als Amtmann ging er in Pension.

Die Stadt Kassel kaufte damals auch den Maxhof, der aber später an die Viehverwertungsgenossenschaft weiterverkauft wird.

Das Verdienst des seit 1969 amtierenden Angestellten Berthold Häcker, der im Range eines Amtmannes steht, ist es, dass trotz der schwierigen Lage von landwirtschaftlichen Großbetrieben, das Stadtgut Fleckenbühl rentabel arbeitete. Das Stadtgut beschäftigte damals sieben Mitarbeiter.

Eine privilegierte Stadt ohne Weiterentwicklung: Fleckenbühl

Dieses Stück Land ist seit 631 Jahren Stadt, die aber von den darin wohnenden adligen Familien von Fleckenbühl nicht weiterentwickelt wurde. Es scheint auch so, dass die nachfolgenden Besitzer von dieser Stadterhebung nichts gewusst haben.

Wie kam es dazu?

Über ein Jahrhundert kämpften die Landgrafen gegen die Mainzer Bischöfe um die Macht, auch in unserem Gebiet. 1263 wurde der Langsdorfer Vertrag geschlossen, wonach der Burgwald genauso dem Landgrafen wie auch dem Mainzer Bischof zustand.

So wurde die Burg in Mellnau vom Mainzer Erzbischof gebaut und mit adligen Burgherren besetzt. Zu dieser Zeit wurde auch die Stadt Rosenthal gegründet.

Nach erneuten blutigen Gefechten wurde im Landfriedens-Vertrag von 1328 der Burgwald nun regelrecht geteilt. Die „Landstraße von Battenberg über Schönstadt nach Kirchhain”, wie es im Vertragstext heißt, bildete die Friedensgrenze durch unsere Gegend.

Einige Jahre später bemühen sich die Mainzer auch hier festen Fuß zu fassen und so erhalten die Milchlinge Grundeigentum.

Die Herren von Fleckenbühl werden Mainzer Erbamtleute und Erzbischof Baldewin stellt ihnen am 16.8.1334 die Ernennung von 3-4 Burgmannen und die Gründung einer Stadt bei Fleckenbühl in Aussicht. Am 13.9.1334 bestätigen Conrad und Andreas von Fleckenbühl und alle Söhne und Frauen des Hauses, dass auf Fleckenbühl eine „stad” gebaut werden kann.

Vorgesehen war das obere und untere „Wingefeldt”. An der südlichen Grenze machte man schon eine Landwehr als tiefen und breiten Graben, der noch heute, nach 631 Jahren gut zu erkennen ist.

Welche Umstände dieses Vorhaben zunichte machten, wird nie zu ergründen sein.

Ob Conrad von Milchling oder sein Bruder Heinrich Syde von Schönstadt Gegner dieser Stadtgründung waren oder selbst die Gründung in eigener Regie vornehmen wollten, bleibt für immer ein Geheimnis der Schönstädter Geschichte.

Jedenfalls sind die beteiligten Brüder Conrad und Andreas von Fleckenbühl von der Stadt Amöneburg unterstützt worden und ihr Schreiben auch von dem von Hatzfeld und von Erfurtshausen besiegelt.

Somit musste also die Geschichtswissenschaft die „Stadtrechte” von Fleckenbühl, die bisher niemand aberkannt hatte, anerkennen. Fleckenbühl ist also eine privilegierte Stadt ohne Weiterentwicklung.

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